Mieten und Betriebskostenumlagen im Mietvertrag für preisgebundenen Wohnraum nach dem neuen Berechnungsrecht.
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IRB: Z 877
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Abstract
Die rechtliche Behandlung der Betriebskosten bezieht sich auf die Änderungen im Recht der Betriebskosten, die durch die Verordnung zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom 5.4.1984 eingetreten sind und sich auf den preisgebundenen Wohnraum beschränken. Die Umsetzung der neuen Rechtslage bei bestehenden Mietverhältnissen betrifft die Änderung der Mietstruktur, die Neufestsetzung von Miete und Betriebskostenvorauszahlungen und Überleitungsregelungen. Sie betrifft auch die Neugestaltung von Mietverträgen und zwar die Umlage von Betriebskosten und die Abrechnung von Betriebskosten. Grundsätze der Betriebskostenabrechnung sind das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, der Umlageschlüssel, Vorauszahlungen, Abrechnungsfristen und die Form der Abrechnung.(hg)
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Keywords
Mietrecht, Miethöhe, Betriebskosten, Kostenmiete, Mietvertrag, Kostenumlegung, Wohnraum, Mietpreisbindung, Wohnung
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 75(1985), Nr.9, S.441-449, Lit.
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Mietrecht, Miethöhe, Betriebskosten, Kostenmiete, Mietvertrag, Kostenumlegung, Wohnraum, Mietpreisbindung, Wohnung