Mieten und Betriebskostenumlagen im Mietvertrag für preisgebundenen Wohnraum nach dem neuen Berechnungsrecht.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 877

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die rechtliche Behandlung der Betriebskosten bezieht sich auf die Änderungen im Recht der Betriebskosten, die durch die Verordnung zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom 5.4.1984 eingetreten sind und sich auf den preisgebundenen Wohnraum beschränken. Die Umsetzung der neuen Rechtslage bei bestehenden Mietverhältnissen betrifft die Änderung der Mietstruktur, die Neufestsetzung von Miete und Betriebskostenvorauszahlungen und Überleitungsregelungen. Sie betrifft auch die Neugestaltung von Mietverträgen und zwar die Umlage von Betriebskosten und die Abrechnung von Betriebskosten. Grundsätze der Betriebskostenabrechnung sind das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, der Umlageschlüssel, Vorauszahlungen, Abrechnungsfristen und die Form der Abrechnung.(hg)

Description

Keywords

Mietrecht, Miethöhe, Betriebskosten, Kostenmiete, Mietvertrag, Kostenumlegung, Wohnraum, Mietpreisbindung, Wohnung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 75(1985), Nr.9, S.441-449, Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Mietrecht, Miethöhe, Betriebskosten, Kostenmiete, Mietvertrag, Kostenumlegung, Wohnraum, Mietpreisbindung, Wohnung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries