Raumordnung und bergrechtliche Grundabtretung.
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SEBI: 78/5976
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DI
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Abstract
Überall, wo Kohle in bedeutendem Umfang gefördert wird, ballen sich Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsanlagen an der Tagesoberfläche zusammen. Die enge Bebauung der Tagesoberfläche bürdet dem Bergbau oftmals drückende Bergschadenkosten auf; sie verstellt ihm darüber hinaus nicht selten gerade die Flächen, deren er zur Aufsuchung und Gewinnung der Bodenschätze bedarf. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, dem Bergbau die erforderlichen Betriebsflächen zu sichern und ihn vor unproduktiven Bergschadenskosten zu schützen. Die Arbeit will daher prüfen, ob und inwieweit die Gesetze der doppelten Aufgabe gerecht werden, dem Bergbau die von ihm benötigten Flächen zu sichern und der Entstehung von Bergschäden und Bergschadenskosten vorzubeugen. Angesichts der Weitläufigkeit und Intensität des Bergbaus kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, daß einzelne gesetzliche Vorschriften nicht zur Lösung der zweifachen Aufgabe ausreichen. Daraus ergeben sich Betrachtungen über Bedeutung und Einfluß des Bergbaus in der Raumordnung allgemein. chb/difu
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Bergrecht, Grundabtretung, Bergbau, Bergschaden, Betriebsfläche, Bundesbaugesetz, Enteignung, Raumordnung, Landesplanung, Bodenrecht, Bauplanungsrecht, Industrie, Recht, Planungsrecht
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Köln: Selbstverlag (1961), IX, 96 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1961)
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Bergrecht, Grundabtretung, Bergbau, Bergschaden, Betriebsfläche, Bundesbaugesetz, Enteignung, Raumordnung, Landesplanung, Bodenrecht, Bauplanungsrecht, Industrie, Recht, Planungsrecht