Die geordnete und geförderte Mietermitfinanzierung bei der Modernisierung.
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IRB: Z 877
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Abstract
Die Modernisierung durch den Mieter oder die Beteiligung des Mieters an der Modernisierung seiner Mietwohnung war bereits im 1. Bundesmietengesetz von 1955 institutionalisiert und wird insbesondere im Rahmen von Energiesparmaßnahmen weiterhin erforderlich sein. Als Neuerung gilt die Möglichkeit des Mieters, den steuer- und prämienbegünstigten Bausparvertrag auch zur Mitfinanzierung von Modernisierungen einzusetzen. In einer Mustervereinbarung sollen die rechtlichen Konsequenzen geregelt werden. hg
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Wohnen/Wohnung, Modernisierung, Mieter, Finanzierung, Mietwohnung, Bausparvertrag, Mietermitfinanzierung, Mustervereinbarung
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 72(1982)Nr.11, S.531-535
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Wohnen/Wohnung, Modernisierung, Mieter, Finanzierung, Mietwohnung, Bausparvertrag, Mietermitfinanzierung, Mustervereinbarung