Der Verwaltungsakt mit Dauerwirkung.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 97/1891

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DI
S

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Abstract

Die sozialrechtliche Literatur zeigt unterschiedliche Definitionen des Begriffs des Verwaltungsakts mit Dauerwirkung, wobei sich Unterschiede zwischen Verwaltungs- und Sozialrecht offenbaren. Im Verwaltungsprozeßrecht ist es eine dogmatische Rechtsfigur zur Bestimmung des maßgeblichen Entscheidungszeitpunktes bei der Anfechtungsklage. Der Gesetzgeber hat den Verwaltungsakt mit Dauerwirkung als Gesetzesbegriff in die Vorschriften über die Bestandskraft von Verwaltungsakten im Sozialgesetzbuch Teil X eingeführt. Neben der begrifflichen Klärung setzt sich der Autor mit dem Problem der Änderung der Sach- oder Rechtslage und der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen auseinander. Einen Schwerpunkt bildet das Rechtswidrigwerden von Verwaltungsakten im Fall der Änderung der Verhältnisse. Schließlich gibt die Arbeit einige Fallbeispiele aus dem Gewerbe-, Wirtschafts-, Steuer- und Baurecht. kirs/difu

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253 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2087