Grundlagen für die Erhebung des Kurbeitrags.
Boorberg
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Datum
2016
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 620 ZB 7013
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Aufgrund des Art. 7 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die bayerischen Gemeinden unter den nachfolgenden Voraussetzungen berechtigt, einen Kurbeitrag zu erheben. Der Beitragscharakter des Kurbeitrags enthält ein benutzungsgebührenrechtliches Element insoweit, dass neben dem Investitionsaufwand auch der laufende Aufwand für Einrichtungen und Veranstaltungen, die Kur- und Erholungszwecken dienen, deckungsfähig ist. Der benutzungsgebühren-, aber auch beitragsrechtliche Inhalt des Kurbeitrags zeigt dessen besondere Stellung - neben dem Fremdenverkehrsbeitrag - im bayerischen Beitragsrecht, sodass zu Recht von einem Beitrag "besonderer Art" gesprochen werden kann. Im Beitrag sollen die Voraussetzungen für die Beitragserhebung, aber auch seine "besondere Art" näher beschrieben werden.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 2
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 37-49