Privatisierung und Staatsaufgaben. Privatisierungsentscheidungen im Lichte einer grundrechtlichen Staatsaufgabenlehre unter dem Grundgesetz.

Mohr Siebeck
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Mohr Siebeck

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Tübingen

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ZLB: 2004/1399
DST: E 90/68.98

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Abstract

Welche Aufgaben hat der Staat? Die Auseinandersetzung mit der Privatisierung erfordert die Klärung dieser Frage. In Verfassungsstaaten stellt die Verfassung den Ausgangspunkt für die Staatsaufgabenlehre dar. Ferner ist die Erkenntnis des Staatszwecks notwendige Voraussetzung einer Staatsaufgabenlehre. Der Autor geht den entsprechenden Grundlagen und Bedingungen für eine Staatsaufgabenlehre der Bundesrepublik nach. Zentrale Staatszweckbestimmung des Grundgesetzes ist Art. 1 Abs. l GG; das Bekenntnis zur Menschenwürde wird in den Grundrechten konkretisiert. Die Staatsaufgaben ergeben sich daher allein aus den Grundrechten. Das führt zu der Erkenntnis, dass Staatsaufgaben der Bundesrepublik Deutschland alle im öffentlichen Interesse liegenden Angelegenheiten sind. difu

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XVIII, 497 S.

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Jus Publicum; 88