Pauschalpreisverträge - Ausschreibung sowie Prüfung und Wertung von Angeboten. Pauschalpreisverträge - Abwicklung und Resümee.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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0942-5454
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ZLB: Zs 4381
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Abstract
Die VOB bestimmt, dass Bauleistungen so vergeben werden sollen, dass die Vergütung nach Leistung bemessen wird, und zwar i.d.R. zu Einheitspreisen. In geeigneten Fällen ist eine Vergabe für eine Pauschalsumme zulässig, wenn die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist (Pauschalvertrag, § 5 Nr.1 b VOB/A). Es wird über die Ausschreibung, Wertung und Abwicklung sowie über das mit der Vergabe verbundene Risiko von Pauschalpreisverträgen berichtet. difu
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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
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Nr. 9
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S. 270-275/Rdnr.141/142