Zulässigkeit von Biomasseanlagen. Genehmigungsvoraussetzungen nach Bauplanungs- und Umweltrecht sowie Verfahrensfragen unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage im Land Brandenburg.

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Potsdam

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ZLB: 4-2009/725

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Abstract

Die Erzeugung von Strom und Wärme durch Umwandlung von Biomasse befindet sich in einem genehmigungsrechtlichen Spannungsfeld zwischen bau- und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben, dem Außenbereichsschutz, dem Naturschutz und dem Grundwasserschutz. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Errichtung von Biomasseanlagen ebenfalls der Unterstützung des Strukturwandels im Agrarbereich dienen soll. Die Broschüre will dazu beitragen, die wechselseitigen Bezüge zwischen Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht sowohl in materiell-rechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht aufzuzeigen. Sie soll den Kommunen und Zulassungsbehörden sowie den Planern und Betreibern von Biomasseanlagen eine Hilfestellung für die Anwendung der einschlägigen Vorschriften in der Praxis geben. Grundsätzlich kann sich die Genehmigungsfähigkeit einer Biomasseanlage im Außenbereich aus zwei Tatbeständen des § 35 BauGB ergeben. In erster Linie ist der Blick auf den eigens für Biomasseanlagen geschaffenen Privilegierungstatbestand des§ 35 Abs.1 Nr. 6 BauGB zu richten. Hingegen ist es rechtlich nicht zulässig, die Privilegierung - falls die vorgenannte Regelung nicht greift - etwa auch aus § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB herzuleiten. Schließlich kommt aber eine Zulassung auf der Grundlage von § 35 Abs. 2 BauGB, d.h. als nicht privilegiertes Vorhaben, in Betracht.

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64 S.

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