Planungsermessen. Norm- und Begründungsstruktur.

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SEBI: 83/376

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Zusammenfassung

Im Mittelpunkt der Arbeit steht die begriffliche Definition des Planungsermessens. Während sich die Diskussionen in der Lehre vorrangig auf Planungsermessensfehler konzentrieren, ist man sich weder in der Theorie noch in der Praxis über die Bedeutung und die Voraussetzungen des Planungsermessens im sogenannten "Normalzustand" einig, d. h. welche Voraussetzungen für eine rechtmäßige Planungsermessensentscheidung im einzelnen erfüllt sein müssen. Um diese besonderen Merkmale herauszufinden, werden Normen und Normenkomplexe (z. B. Pargr. 17, 18 Bundesfernstraßengesetz) einer genaueren Bestandsaufnahme unterzogen. Dabei wird festgestellt, daß die Kriterien für Planungsermessensentscheidungen erhebliche Unterschiede gegenüber zwingenden oder Verwaltungsermessen einräumenden Normen aufweisen. Demnach liegt den Planungsermessensnormen das Zweck-Mittel-Schema zugrunde, wonach bestimmte Mittel ergriffen werden müssen, um gesetzte Ziele zu erreichen, während beim Verwaltungsermessen regelmäßig ein vorgegebener Tatbestand eine Rechtsfolge auslöst. kp/difu

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Planungsermessen, Planungsentscheidung, Planungsnorm, Logik, Planungsrecht, Verwaltungswissenschaft, Theorie, Methode, Raumplanung, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Frankfurt/Main: Metzner (1982), XII, 174 S., Lit.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1982)

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Planungsermessen, Planungsentscheidung, Planungsnorm, Logik, Planungsrecht, Verwaltungswissenschaft, Theorie, Methode, Raumplanung, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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