Rechtliche Aspekte der Markterkundung.
Werner
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Werner
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DE
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Köln
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1617-1063
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ZLB: R 628 ZA 3503
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Abstract
In der vergaberechtlichen Rechtsprechung und Literatur spielt die in § 28 Vergabeverordnung (VgV) für den Bereich oberhalb der Schwellenwerte und in § 20 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für den Unterschwellenbereich geregelte Markterkundung keine Rolle. Bis zur Modernisierung des Vergaberechts im Jahre 2016 erschöpfte sich die gesetzliche Regelung auf das Verbot, ein Vergabeverfahren zum Zwecke der Markterkundung durchzuführen. Dies änderte sich mit der Umsetzung der Vergaberichtlinie 2014/24/ EU, die in Art. 40 "vorherige Marktkonsultationen zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens" ausdrücklich bestimmt. Der Beitrag will klären, was unter Markterkundungen im Sinne des deutschen Rechts zu verstehen ist.
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Vergaberecht
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Nr. 2
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S. 103-106