Der Bauträgervertrag - Rechtsnatur und Mängelgewährleistung.

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DE

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Würzburg

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ZLB: 94/3834

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DI

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Zusammenfassung

In einem Bauträgervertrag verpflichtet sich der Bauträger, im eigenen Namen und auf eigene oder fremde Rechnung entweder auf einem eigenen oder auf einem von ihm zu verschaffenden Grundstück ein Haus oder eine Eigentumswohnung zum Zwecke der Veräußerung zu errichten. Der Interessent verpflichtet sich, das Bauwerk nach schlüsselfertiger Erstellung zu übernehmen, den ausgehandelten Preis zu zahlen sowie das Bauwerk zu Eigentum zu erwerben. Es handelt sich dabei um eineneinheitlichen gemischten Vertrag, der sich aus Werkvertrags- (Errichtung des Bauwerkes), Kaufvertrags- (Übereignung des Grundstücks) und Geschäftsbesorgungsvertragselementen zusammensetzt. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Sachmängelhaftung des Bauträgers, einschließlich der Gewährleistungsbeschränkungen und der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Der letzte Teil der Arbeit behandelt die besondere Problematik der Altbausanierung. lil/difu

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XXI, 138 S.

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