Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine verwaltungs- und verfassungsrechtliche Analyse der Zuständigkeiten und Bindungswirkungen.

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SEBI: 89/34

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Abstract

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) meint ein geordnetes Verfahren, das auf die systematische und umfassend angelegte Ermittlung und möglichst objektive Bewertung sämtlicher Umweltfolgen einer geplanten Aktivität abzielt und dabei der Öffentlichkeit wie den Behörden, deren Kompetenzbereich betroffen ist, Gelegenheit zur Beteiligung gibt. Wegen des im Bereich des Umweltschutzes zu verzeichnenden Vollzugsdefizits, dessen Ursachen näher analysiert werden, insbesondere aber auch wegen der EG-Richtlinie vom 27.6.1985 über die UVP bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten ist es notwendig, auch in der Bundesrepublik eine anspruchsvollere UVP einzuführen. In der Diskussion um das geeignete Leitverfahren stehen zwei unterschiedliche Modelle: die integrierte Verfahrenslösung, bei der die vorhandenen Verwaltungsverfahren um die erforderlichen Elemente einer anspruchsvollen UVP angereichert werden, und die selbständige Verfahrenslösung, bei der die UVP in einem gesonderten Verfahren von einer speziellen Fachbehörde durchgeführt wird. Der Autor befürwortet ein selbständiges Verfahren, das allerdings parallel zu den vorhandenen umweltrelevanten Verwaltungsverfahren verläuft, und verspricht sich hiervon eine stärkere Berücksichtigung der Umweltbelange. chb/difu

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Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltschutzrecht, Föderalismus, Rechtsstaatsprinzip, Naturschutzrecht, Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Raumordnung, Natur, Umweltschutz, Recht, Umwelt

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Berlin: E.Schmidt (1988), 200 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Göttingen 1988)

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Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltschutzrecht, Föderalismus, Rechtsstaatsprinzip, Naturschutzrecht, Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Raumordnung, Natur, Umweltschutz, Recht, Umwelt

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Beiträge zur Umweltgestaltung; A105