Das Bremer Förderungsmodell. Zur Verhinderung von Fehlsubvention.

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Abstract

Das Land Bremen hat das Problem der Fehlbelegung bzw. der Fehlsubvention von mit öffentlichen Mitteln gefördertem Wohnraum auf eigene Weise zu lösen versucht. Zunächst wurde nur noch mit Aufwendungszuschüssen als Zins- und Tilgungshilfen subventioniert. Neu und einmalig ist die Einführung einer Einkommensüberprüfung für Eigentümer und Mieter nach Ablauf von 5 Jahren seit Bezug des Hauses bzw. Bezugsfertigkeit der Mietwohnungen. Dargestellt ist die Art und Dauer der Bewilligung, die Mietobergrenzen für tragbare Mieten, der Ablauf der Kürzungen bei Einkommensüberschreitungen (gestaffelt), das Verfahren der Weiterbewilligung sowie die Kosten des Bremer Modells. hg

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Wohnungswesen, Belegung, Finanzierung, Sozialwohnung, Fördermittel, Einkommensüberprüfung, Bewilligungszeitraum, Förderungsmodell

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 32(1979)Nr.6, S.324-326, 328, Tab.

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Wohnungswesen, Belegung, Finanzierung, Sozialwohnung, Fördermittel, Einkommensüberprüfung, Bewilligungszeitraum, Förderungsmodell

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