Der ÖPNV in der Verkehrspolitik des Bundes.
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1984
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ZZ
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SEBI: Zs 3393-4
BBR: Z 529
IRB: Z 1525
BBR: Z 529
IRB: Z 1525
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Zusammenfassung
Die Bundesregierung fördert auch weiter den Ausbau des ÖPNV, weil er energiewirtschaftliche Vorteile bietet und zur Umweltentlastung beiträgt. Der Bund sieht als Träger der Verantwortung für den ÖPNV in erster Linie die Länder, Kreise und Gemeinden. Über die Bundesbahn trägt der Bund jedoch auch einen wesentlichen Teil der Betriebskosten des ÖPNV. Diese Lasten sollen im Bereich der Verkehrsverbünde verstärkt auf die Länder verlagert werden. Im Bereich der Investitionen für den ÖPNV, insbesondere im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) bekennt sich der Bund zu seiner Aufgabe. Er stellt hier pro Jahr ca. 1,3 Mrd DM zweckgebundene Mittel aus der Mineralölsteuer für den ÖPNV-Ausbau bereit. An ordnungspolitischen Maßnahmen steht die Regionalisierung des ÖPNV in der Fläche und die Neuregelung der Achslasten und Besetzung von Bussen im Vordergrund. DS
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Der Nahverkehr, Düsseldorf (1982)Nr.0, S.8-12