Die Stockwerkeigentümergemeinschaft. Praktische Möglichkeiten und Grenzen vertraglicher Gestaltung im schweizerischen und deutschen Recht.
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SEBI: 81/23
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Zusammenfassung
Die rechtsvergleichende Arbeit hat ihren Schwerpunkt nicht so sehr in dogmatischer Konstruktion als in der praktischen Vertragsgestaltung in der Stockwerkeigentümergemeinschaft.Das Stockwerkeigentum war aufgrund früherer schlechter Erfahrungen weder in das deutsche BGB noch in das schweizerische ZGB übernommen worden.Erst aufgrund zunehmender Wohnungsknappheit wurde 1951 in Deutschland und 1963 in der Schweiz das auch "Wohnungseigentum" genannte Stockwerkeigentum wieder eingeführt.Die Arbeit behandelt das Innenverhältnis zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern, die eine Gemeinschaft bilden.Behandelt wird der sachenrechtliche Komplex (Abgrenzung zwischen gemeinschaftlichem und Sondereigentum) und der schuldrechtliche Teil (Nutzungs- und Gebrauchsregelung, Kostenverteilung, Verwaltung, Träger der Organisation etc.).Die Bemühung um Praxisnähe drückt sich aus in der Behandlung von Einzelproblemen, Beispielen und eigenen Vorschlägen des Verfassers. chb/difu
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Wohnungseigentum, Stockwerkeigentum, Eigentümergemeinschaft, Gestaltungsfreiheit, Mitwirkungsrecht, Verfahren, Verwalter, Wohnungswesen, Soziographie, Rechtsvergleichung
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Zürich:Schulthess (1979), XXVI, 550 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1979)
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Wohnungseigentum, Stockwerkeigentum, Eigentümergemeinschaft, Gestaltungsfreiheit, Mitwirkungsrecht, Verfahren, Verwalter, Wohnungswesen, Soziographie, Rechtsvergleichung
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Schweizer Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht; 41