Die Veränderungsrate als Maßstab für den Grundsatz der Beitragssatzstabilität.

Kohlhammer
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Kohlhammer

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Stuttgart

item.page.language

item.page.issn

0340-3602

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: Zs 2420-4
IRB: Z 368

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Nach dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität in § 141 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind Vergütungsvereinbarungen so zu gestalten, "dass Beitragssatzerhöhungen ausgeschlossen werden, es sei denn, die notwendige medizinische Versorgung ist auch nach Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven ohne Beitragssatzerhöhungen nicht zu gewährleisten". Das am 1.1.2000 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat u.a. die Veränderungsrate neu geregelt. Durch eine mechanische Anbindung der Leistungsausgaben an die retrospektive Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassenmitglieder erhofft sich die Bundesregierung eine beitragssatzstabilisierende Wirkung. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neu geregelte Berechnungsweise der Veränderungsrate und diskutiert Vor- und Nachteile dieses Verfahrens. difu

Description

Keywords

Journal

Das Krankenhaus

item.page.issue

Nr. 1

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 23-27

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries