Die Veränderungsrate als Maßstab für den Grundsatz der Beitragssatzstabilität.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0340-3602
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ZLB: Zs 2420-4
IRB: Z 368
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Abstract
Nach dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität in § 141 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind Vergütungsvereinbarungen so zu gestalten, "dass Beitragssatzerhöhungen ausgeschlossen werden, es sei denn, die notwendige medizinische Versorgung ist auch nach Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven ohne Beitragssatzerhöhungen nicht zu gewährleisten". Das am 1.1.2000 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat u.a. die Veränderungsrate neu geregelt. Durch eine mechanische Anbindung der Leistungsausgaben an die retrospektive Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassenmitglieder erhofft sich die Bundesregierung eine beitragssatzstabilisierende Wirkung. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neu geregelte Berechnungsweise der Veränderungsrate und diskutiert Vor- und Nachteile dieses Verfahrens. difu
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Das Krankenhaus
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Nr. 1
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S. 23-27