Das dingliche Wohnungsrecht im Verhältnis zum Mietrecht.

O. Schmidt
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O. Schmidt

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Köln

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ZLB: 2004/2163

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DI
RE

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Abstract

Der Wunsch nach Sicherheit wird immer größer, auch im Bereich des Wohnens. Das Interesse ist verbreitet, eine Wohnung auf Lebenszeit behalten zu können. Auf diese Weise kann sich der Bewohner vor ungewollten Veränderungen schützen, insbesondere im Alter. Ein Mietvertrag kann diese Beständigkeit nicht bieten. Es gibt jedoch andere Möglichkeiten, dauerhafte Rechte an einer Wohnung zu begründen. Eine praktisch nicht selten anzutreffende Variante ist die Vereinbarung eines dinglichen Wohnungsrechts, geregelt in § 1093 BGB. Das Buch geht den Rechtsfragen zum Verhältnis zwischen dinglichem Wohnungsrecht und Mietrecht nach, die sich in der Praxis häufig stellen, aber in Rechtsprechung und Fachliteratur eher ein Schattendasein führen. difu

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XXVII, 147 S.

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