Teilhabe fördernde Integrationsgesetze braucht das Land?!

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Wiesbaden

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SEBI: Kws 25/218

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Abstract

Integration ist eine vielbeschworene gesamtgesellschaftliche Aufgabe und unbestritten eine der wichtigsten Aufgaben in der Zukunft in den Kommunen vor Ort. Integration ist auch Ländersache. Doch wie sieht die Praxis in den Bundesländern aus? Ist die Integrationsarbeit ausreichend oder unzureichend geregelt? Dieser Beitrag soll Antworten auf folgende Fragen geben: Sind Teilhabe fördernde Integrationsgesetze notwendig? Wie können sich solche Integrationsgesetze auf Integration, Stressfähigkeit der Strukturen und der Sozialen Arbeit auswirken? Zur Beantwortung dieser Fragen erfolgen eine Einführung in die wesentlichen Entwicklungen des Zuwanderungsrechts unter dem Blickwinkel der Teilhabe und Integration, eine Rückschau auf die tatsächlichen Verhältnisse der letzten Jahre ab ca. 2012, um aus den praktischen Erfahrungen und aktuellen Entwicklungen heraus, das klassische Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit "Betreuung von Menschen" in der Integrationsarbeit rechtlich zu implementieren und standardisieren.

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S. 87-106

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