Gesundheitsberichterstattung. Anmerkungen zum Versuch einer empirisch gestützten regionalen Gesundheitspolitik.
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SEBI: Zs 2548-4
BBR: Z 703
IRB: Z 885
BBR: Z 703
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Die Gesundheitsberichterstattung (GBE) der Länder ist im Neuaufbau. Angesichts großer konzeptioneller und empirischer Defizite, fehlenden Personals und wenig kooperativer Arbeitstrukturen kann dieser Neuaufbau nur schrittweise vollzogen werden. Kernpunkt ist die Zentrierung der Gesundheitsberichterstattung auf die gesundheitliche Lage der Bevölkerung. Einrichtungen und Personal, Leistungsinanspruchnahme und Ausgaben können nur vor diesem Hintergrund angemessen bewertet werden. Kleinräumige Gesundheitsberichterstattung auf Kreis- oder Stadtebene informiert Politik und Verwaltung, vor allem aber Bürger, und kann helfen, gesundheitliche Interessen zu mobilisieren und zu organisieren. Bürgerbeteiligung ist daher fester Bestandteil regionaler Gesundheitsberichterstattung, die sich insofern von einer ausschließlich regionalisierten Darstellung von Gesundheitsdaten, etwa durch Planungsbehörden, unterscheidet. Die Frage regionaler oder regionalisierter Gesundheitsberichterstattung ist somit letztlich auch eine Frage des Politikverständnisses bzw. der Interessen der hierfür Verantwortlichen. - (Verf.)
Beschreibung
Schlagwörter
Gesundheit, Gesundheitsplanung, Informationssystem, Regionalisierung, Gesundheitspolitik, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1990), H.2/3, S.143-149, Lit.
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Gesundheit, Gesundheitsplanung, Informationssystem, Regionalisierung, Gesundheitspolitik, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung