Die Abfallbeseitigung als Gegenstand der Bundesgesetzgebung und die Grenzen einer landesrechtlichen Ordnung der Abfallwirtschaft.
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1992
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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
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Zusammenfassung
Das Abfallgesetz des Bundes setzt abfallwirtschaftlichen Konzeptionen der Länder Grenzen. Im Hinblick auf Regelungsumfang und Regelungsinhalt haben die Abfallgesetze der Länder zwingende bundesgesetzliche Vorgaben zu beachten, weshalb insbesondere das bundesgesetzlich verankerte Gleichrangigkeitsgebot von stofflicher und thermischer Abfallverwertung vom Landesgesetzgeber nicht zugunsten des Vorrangs der stofflichen Abfallverwertung modifiziert werden kann. Insoweit verstößt das seit 1.3.1991 geltende BayAbfAlG gegen Bundesrecht. (-z-)
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 123(1992), Nr.3, S.70-77, Lit.