ÖPNV und Verkehrsberuhigung. Berücksichtigung des ÖPNV bei integrierter Verkehrskonzeption.

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SEBI: Zs 399-4
BBR: Z 545
IRB: Z 71

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Abstract

"Flächenhafte Verkehrsberuhigung" stellt ein geschlossenes Verkehrskonzept dar; jeder Teilaspekt kann zwar in der Regel auch für sich genommen gewisse begrenzte Zielbeträge liefern, vielfach sind isolierte Maßnahmen für sich aber wegen mangelnder Plausibilität nicht durchsetzbar und führen auch tatsächlich möglicherweise zu neuen Friktionen (Beispiel: Parkplatzangebot im Verhältnis zum Straßenangebot; Fahrbahnbreiten im Verhältnis zu der Einrichtung von Engstellen). Erst im Gesamtkonzept ist die kumulative, sich exponentiell wechselseitig fördernde Wirkung erzielbar bezüglich der Modal-Split-Beeinflussung und des Geschwindigkeitsniveaus des Kraftverkehrs. Dieses Gesamtkonzept schließt die Stärkung des ÖPNV als geradezu konstitutives Element ein. (-y-)

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Keywords

ÖPNV, Verkehrsberuhigung, Verkehrskonzept, Flächenhafte Verkehrsberuhigung, Integriertes Verkehrskonzept, Verkehr, Nahverkehr

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Verkehr und Technik, Bielefeld, 39(1986), Nr.10, S.410, 412-413, 416-418, Abb.;Lit.

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ÖPNV, Verkehrsberuhigung, Verkehrskonzept, Flächenhafte Verkehrsberuhigung, Integriertes Verkehrskonzept, Verkehr, Nahverkehr

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