Neue Rollenverteilung im Bereich der dualen Altpapierverwertung. Die Werthaltigkeit des kommunalen Mitbenutzungsanspruches nach dem VerpackG.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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DE

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Berlin

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0027-2957

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ZLB: Kws 274 ZB 682
BBR: Z 372
IRB: Z 836
TIB: ZB 1398

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Abstract

Das neue VerpackG verpflichtet nun alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) - gleich ob sie selbst sammeln oder die Sammlung fremdvergeben, auch die kaufmännischen Bedingungen der PPK-Mitbenutzung mit den Betreibern dualer Systeme (BdS) zu verhandeln. Diese müssen hierzu einen gemeinsamen Verhandlungsführer benennen. Bei der Ermittlung des Mitbenutzungsentgelts können die örE zukünftig die aus den Kommunalgabengesetzen der Länder bekannten betriebswirtschaftlichen Grundsätze heranziehen und eine kostendeckende Ausgestaltung der Mitbenutzungsentgelte verlangen. Dafür verlieren sie gegebenenfalls den Zugriff auf die (Mit-)Verwertung der PPK-Verkaufsverpackungen, da den BdS zukünftig im Zweifel ein diesbezüglicher Herausgabeanspruch zusteht. Eine gemeinsame Verwertung des Sammelgemischs bleibt aber auch nach neuem Recht möglich.

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Müll und Abfall

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Nr. 1

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S. 30-33

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