§ 2 MHG, " 7 WGG. Rechtsentscheid des OLG Frankfurt v. 3.3.1982 - 20 REMiet 1/82.

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1983

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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

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Zusammenfassung

Die Darlegung, dass eine verlangte Mietzinserhöhung für Wohnungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen die angemessene Miete nach § 7 WGG nicht überschreitet, ist kraft Gesetzes keine Wirksamkeitsvoraussetzung des Mieterhöhungsverlangens. Auch die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen dürfen sich für die Darlegung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf Mietpreisspiegel beziehen, in die die Mieten der gemeinnützigen Unternehmen nicht eingegangen sind. Der Rechtsentscheid stützt sich auf folgende §§: 2 MHG, 7 WGG, 19 WGG und 8 WoBindG. -y-

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 35(1982)Nr.11, S.342-343, Lit.

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