Honorarmanagement statt "HOAI-Hängematte".

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Mit seiner Entscheidung vom 5. 8. 2010 drängt der BGH Architekten und Ingenieure zu einem aktiven Honorarmanagement, dass sich nicht mehr in einem "Zurücklehnen" auf die preisrechtlichen Vorgaben der HOAI erschöpfen kann, sondern insbesondere ein aus Bauverträgen bekanntes Nachtragswesen umfassen muss. Obwohl das in seiner Begründung nicht zwingende Urteil zum alten Recht ergangen ist, hat es auch erhebliche Auswirkungen auf ab dem 18.8.2009 geschlossene Planungsverträge, die unter die ohnehin auf Honorarnachträge angelegte - HOAI 2009 fallen. Ob damit das auch und gerade zwischen Bauherrn und Architekten bestehende Vertrauens- und Kooperationsverhältnis gestärkt wird, darf bezweifelt werden.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 11

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S. 671-676

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