Systemgerechtigkeit in der Raumplanung.

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SEBI: 80/6886

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Abstract

Das Prinzip der Systemgerechtigkeit spielte bei der Rechtsanwendung meist nur eine sehr untergeordnete Rolle.Allein im Bereich der Rechtsphilosophie und Methodenlehre fand es stärkere Beachtung.Die Systemgerechtigkeit wurde bei der Durchführung der Gebietsreform in allen Bundesländern ,,wiederentdeckt''.Da die klagenden Kommunen und Gebietskörperschaften nur die Verletzung eigener Rechte rügen konnten, die angefochtenen einzelnen Reformmaßnahmen aber erst vor dem Hintergrund der gesamten Gebietsreform in einem Bundesland verständlich wurden, wandten die Gerichte das Gebot der Systemgerechtigkeit als Prüfungsmaßstab an und konnten so die Beziehung der Einzelakte zur Gesamtgliederung berücksichtigen.Nach einer Analyse dieser Gerichtsentscheidungen und der Literatur versucht der Autor das Umfeld des Prinzips aufzuklären (Systembegriff, Planbegriff, Strukturen).Auf diesen Erkenntnissen aufbauend stellt er ein planungsspezifisches Prinzip der Systemgerechtigkeit dar. chb/difu

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Keywords

Systemgerechtigkeit, Abwägungsgebot, Wertungswiderspruch, Raumplanung, Raumordnung, Landesplanung, Bauleitplanung, Verfassungsrecht, Theorie, Methode, Verwaltungsrecht

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Bayreuth: (1980), VII, 395 S., Lit.

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Systemgerechtigkeit, Abwägungsgebot, Wertungswiderspruch, Raumplanung, Raumordnung, Landesplanung, Bauleitplanung, Verfassungsrecht, Theorie, Methode, Verwaltungsrecht

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