Dienstleistungskonzessionen - keine geborenen Kandidaten für den Verwaltungsrechtsweg.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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Abstract
Auf dem 15. Verwaltungsrichtertag in Weimar schien es noch eindeutig: Die Mehrzahl der Teilnehmer des Arbeitskreises Europäisierung des kommunalen Wirtschafts- und Vergaberechts sprach sich für die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei öffentlichen Auftragsvergaben aus, sofern nicht das Nachprüfungsverfahren eröffnet Ist. Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ist den dafür vorgebrachten Argumenten in seiner Entscheidung vom 2. 5. 2007 nicht gefolgt. Ob wenigstens die Dienstleistungskonzessionen in der Rechtsschutzobhut der Verwaltungsgerichte verbleiben, ist umstritten. Dienstleistungskonzessionen sind ein verwaltungs- und vergaberechtliches Phänomen, das durch gemeinschaftsrechtliche Vorgaben geprägt ist. Sachliche Gründe für eine Sonderbehandlung von Dienstleistungskonzessionen gegenüber Dienstleistungsaufträgen im Rahmen der Rechtswegzuweisungsnorm des § 40 Abs. 1 VwGO bestehen nicht. Die dazu ergangene gegenteilige Rechtsprechung v. a. nordrhein-westfälischer Verwaltungsgerichte ist durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. 5. 2007 teilweise überholt. Sie vermag auch in den Begründungselementen, die von diesem Beschluss nicht unmittelbar berührt sind, nicht zu überzeugen. difu
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 21
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S. 1343-1349