Erhaltungssatzung Nr. 47 Bockenheim I. Milieuschutz, Hintergrund, Satzungsziele, Anwendungsleitlinie.

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Die Aufstellung einer Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung Bockenheims (Milieuschutz) ist darauf gerichtet, eine Verdrängung der ansässigen Bewohnerschaft und eine mögliche soziale Entmischung der Einwohner zu verhindern. Die soziale Zusammensetzung der Bevölkerung im Satzungsgebiet ist dadurch gefährdet, dass durch Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie durch überzogene Modernisierungen, die Zusammenlegung von Wohnungen oder die Gründung von Wohneigentum, strukturelle Veränderungen des Mietwohnungsangebots bewirkt werden. Diese strukturellen Veränderungen des Angebots an Mietwohnungen könnten zu einer sozialen Entmischung führen, wodurch sich die bestehende Eigenart des Gebietes nachhaltig verändern würde. Der stärkste Aufwertungsdruck in Bockenheim liegt derzeit im Bereich um die Falkstraße, gefolgt von einem Areal um die Jordanstraße. Aber auch westlich der Leipziger Straße zeichnet sich eine Aufwertung ab. Die Ergebnisse einer durchgeführten Analyse, in der städtebauliche Strukturen und sozialstrukturelle Indikatoren ebenso untersucht wurden, wie das Gefährdungspotential, das bezüglich einer Aufwertung des Stadtviertels durch bauliche Maßnahmen besteht, flossen in einen Kriterienkatalog, in dem bauliche Maßnahmen definiert werden, die einer Veränderung der sozialen Strukturen entgegen wirken könnte. Die wesentlichen Elemente der Sozialstrukturellen Analyse und Anwendungsleitlinie werden in dieser Broschüre zusammenfassend dargestellt.

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o. Pag [10 S.]

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Baustein; 2015, 4