Wohnimmobilien als Investitionsobjekte der deutschen REITs. Das wohnungswirtschaftliche Stichwort.
DMB-Verl.
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DMB-Verl.
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DE
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Berlin
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0173-1564
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ZLB: 4-Zs 2290
BBR: Z 508
BBR: Z 508
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Abstract
Nach langem Streit hat der Bundestag das neue Gesetz über die deutschen REITs (Real Estate Investment Trusts) mit der Mehrheit der Stimmen von SPD und Union beschlossen. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. Nach der Expertenanhörung am 28. Februar 2007 sind an dem Gesetzentwurf noch einige nicht unwesentliche Änderungen vorgenommen worden. Während inländische Bestandsmietwohnimmobilien nicht von den deutschen REIT-Aktiengesellschaften erworben werden dürfen, gilt dies - anders als im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen - nicht für im Ausland gelegene Bestandsmietwohnimmobilien. Ist dies nun ein Beitrag des deutschen Gesetzgebers zur Globalisierung der Finanzmärkte mit der Tendenz, die internationale Mietersolidarität zu untergraben, oder nur eine unbedenkliche Erweiterung der Geschäftsmöglichkeiten der deutschen REITs? difu
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Wohnungswirtschaft & Mietrecht
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Nr. 4
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S. 183-185