Arten- und Biotopschutz im Aufgabenbereich einer obersten Naturschutzbehörde. Dargestellt am Beispiel Bayern.

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IRB: Z 902
SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IFL: I 435/8

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Wichtige Aufgabenbereiche des Arten- und Biotopschutzes der obersten Naturschutzsbehörde Bayerns sind umfassende Bestandsaufnahmen und Grundlagenforschungen, wie z.B. die 1973 und 1975 landesweit durchgeführte Biotopkartierung. Die oberste Naturschutzbehoerde wirkt ferner in der Vorbereitungsphase sowie über den Bundesrat mit bei Naturschutzgesetzentwürfen. Beim Gesetzesvollzug hat sie die Aufgabe, bei Bedarf allgemeine Richtlinien zu erlassen und für einen einheitlichen Vollzug zu sorgen. Investitionen für Schutz und Sicherheitsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und laufende Aus- und Fortbildungsveranstaltungen gehören ebenfalls in ihren Aufgabenbereich. hb

Beschreibung

Schlagwörter

Umweltpflege, Naturschutz, Naturschutzbehörde, Behörde, Artenschutz, Aufgabenbereich, Grundlagenermittlung, Gesetzesvollzug, Investition, Öffentlichkeitsarbeit, Biotopschutz

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Naturschutz und Landschaftspflege, Stuttgart 53(1978)Nr.12, S.

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Umweltpflege, Naturschutz, Naturschutzbehörde, Behörde, Artenschutz, Aufgabenbereich, Grundlagenermittlung, Gesetzesvollzug, Investition, Öffentlichkeitsarbeit, Biotopschutz

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