Nachbarschützende Festsetzungen im Bebauungsplan.

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1980

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SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
IRB: Z 906

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Zusammenfassung

Ob und in welchem Umfang Festsetzungen eines Bebauungsplanes Nachbarschutz vermitteln, entscheidet sich nach dem Inhalt der einzelnen Festsetzungen selbst. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen qualifizierten oder einen einfachen Bebauungsplan handelt. Besondere Probleme entstehen bei Befreiungen. Als Ergebnis der Darstellung wird festgehalten: Sowohl bei einer Befreiung wegen einer offenbar nicht beabsichtigten Härte als auch bei einer Befreiung aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit ist auch das Interesse der Nachbarn an der Einhaltung der Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu beachten. kj

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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 31(1979)Nr.5, S.112-113

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