Sind Schienennahverkehrsleistungen auszuschreiben?

Beck
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Beck

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

München

item.page.language

item.page.issn

1439-6351

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: Zs 6672
IRB: Z 1930
BBR: Z 558

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Besprechung von OLG Brandenburg, Beschluss vom 2.9.2003, VergW 3/03 u. 5/03, NZBau 203, 688. Die Entscheidung des OLG Brandenburg kommt gegen die vorherrschende Rechtsprechung und Literaturauffassung zu dem Ergebnis, dass das Vergaberechtsregime der §§ 97 ff. GWB wegen des Vorrangs von § 15 II AEG grundsätzlich nicht anwendbar ist. Der Nachprüfungsantrag der Connex Regio Bahn zielte auf die Durchführung eines dem Vergaberecht, hier insbesondere § 1 a Nr.2 II VOL/A entsprechenden Vergabeverfahrens. Die Vergabekammern Magdeburg und Düsseldorf und das OLG Düsseldorf haben in vergleichbaren Fällen die Anwendung des Vergaberechtsregimes bejaht. Die gegenteilige Auffassung des OLG Brandenburg versucht eine strikt dogmatische Begründung und konzentriert sich auf das Verhältnis von § 15 II AEG zum allgemeinen Vergaberecht. Es zeigt sich, dass das Verhältnis der öffentlichen Beschaffung zu verwandten Betätigungsformen der öffentlichen Hand noch keineswegs geklärt ist. difu

Description

Keywords

Journal

Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

item.page.issue

Nr. 12

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 661-664

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries