Verwaltungsrechtspflege in England.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 83/2251

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Zusammenfassung

Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland weist England eine umfassende, selbständige, mit abgeschlossenem Rechtsmittelzug versehene Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht auf. Die ordentlichen Gerichte sind grundsätzlich für alle Streitigkeiten - einschließlich der verwaltungsrechtlichen - zuständig. Diese Allzuständigkeit bedeutet aber nicht, daß die englischen Bürger im Streit mit der Verwaltung jenen weitreichenden Rechtsschutz genießen wie etwa in Deutschland oder Frankreich. in England ist bis heute eine umfassende Rechtskontrolle aller Verwaltungsakte nicht gewährleistet. Jedoch ist eine zunehmende Entwicklung festzustellen, die verwaltungsrechtliche Streitigkeiten besonderen Einrichtunen, sogenannten "Administrative Tribunals" überantwortet, die nicht zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören. Ausgehend von dieser Veränderung werden die traditionelle Verwaltungskontrolle durch die ordentlichen Gerichte untersucht und die Administrative Tribunals als Hilfsmittel der modernen Verwaltungsrechtspflege behandelt. kp/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Verwaltungsrechtspflege, Verwaltungskontrolle, Verwaltungsgericht, Rechtsprechung, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Verwaltungsgerichtshof, Verwaltungsrecht

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Frankfurt/Main: Metzner (1983), XVII, 653 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1981)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Verwaltungsrechtspflege, Verwaltungskontrolle, Verwaltungsgericht, Rechtsprechung, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Verwaltungsgerichtshof, Verwaltungsrecht

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries

Veröffentlichungen aus dem Institut für Internationale Angelegenheiten der Univ. Hamburg; 11