Bundeswehr und Umweltschutz. Das Umweltsonderrecht als Teil des Verwaltungssonderrechts der Bundeswehr.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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DE

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Berlin

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ZLB: 99/493

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Zusammenfassung

Durch mannigfache Aktivitäten nimmt die Bundeswehr die Umwelt besonders in Anspruch (Übung und Manöver, militärische Einsätze) und ist dadurch in Friedenszeiten in ein dichtes Netz umweltrechtlicher Rechtsnormen eingebunden. Über dem allgemein geltenden Umweltrecht stehen die Sondervorschriften einer eigenständigen Rechtsordnung der Bundeswehr und gelten auch für weite Teile des Besonderen Verwaltungsrechts. Es entsteht somit ein Verwaltungssonderrecht der Bundeswehr. Vorwiegend wird geklärt, ob und inwieweit den unterschiedlichen Formulierungen der Tatbestände, sachgebietsübergreifende Anforderungen zugrunde liegen und ob eine ausgleichende Auslegung vorgenommen werden kann. Es wird auf das Wasserrecht, Immissionsschutzsonderrecht, Strahlenschutzrecht, Abfallsonderrecht und Waldrecht eingegangen. kirs/difu

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408 S.

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Schriften zum Umweltrecht; 89