Die Entstehung und die Rechtsgrundlagen der Europäischen Gemeinschaften. Vortrag.

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Die Europäischen Gemeinschaften (EG) entwickelten sich 1965 aus der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EKS-Vertrag 1951), der Euratom (Euratom-Vertrag 1957) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag 1957). Die beiden letzten Verträge sind die sog. "Römischen Verträge". Ziele der EWG (Artikel 3 EWG-Vertrag) sind u.a. Abschaffung der Zölle und der Kontingentierungen; gemeinsamer Zolltarif und gemeinsame Handelspolitik zu Drittländern; Beseitigung der Hindernisse für den freien Personen-, Dienstleistungs- und Kapital-Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten; gemeinsame Landwirtschaftspolitik, - gemeinsame Verkehrspolitik sowie Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften, soweit dies für das ordnungsgemäße Funktionieren des Gemeinsamen Marktes erforderlich ist. (-z-)

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EG, Europarecht, Rechtsgeschichte, Grundlagenforschung, EG, Rechtsgrundlage, Politik, Übernational

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Mitteilungen, Institut für Bautechnik 17(1986), Nr.3, S.77-80

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EG, Europarecht, Rechtsgeschichte, Grundlagenforschung, EG, Rechtsgrundlage, Politik, Übernational

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