Öffentlich-private Partnerschaften in der kommunalen Stadtentwicklung. Öffentlich-rechtliche Vorgaben und gesellschaftsrechtliche Gestaltungen.
Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 99/3795
DST: Gc 120-10-/489
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DI
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Abstract
In Zeiten knapper öffentlicher Mittel gehen Kommunen mit der Gründung öffentlich-privater Partnerschaften neue Wege, um private Akteure in vormals öffentliche Aufgaben einzubeziehen. Privaten wird Einfluß auf städtische Planungen, kommunale Wirtschaftsförderung oder kulturelle Einrichtungen eingeräumt; im Gegenzug sollen private Mittel die Kommunen finanziell entlasten. Die Arbeit nimmt in einem ersten Schritt einen Vergleich der neuen Formen öffentlich-privater Zusammenarbeit mit den bekannten Privatisierungskategorien vor. Anschließend untersucht sie, welchen Spielraum das öffentliche Recht den Beteiligten bei der Gestaltung der Partnerschaften läßt und wie die Beteiligten diesen Spielraum mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts ausfüllen können. Dabei geht sie über die in früheren Untersuchungen unter dem Schlagwort der "Flucht ins Privatrecht" thematisierten Frage der Einwirkungspflicht öffentlicher Körperschaften auf ihre privatrechtlichen Organisationen hinaus. Die teilweise Übertragung von Aufgabenverantwortung auf Private stellt neue Fragen in Bezug auf die Auswahl der privaten Partner, die Koordination der unterschiedlichen Interessen und die Konfliktlösung innerhalb des gemeinsamen Verbandes. difu
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285 S.
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Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter dem Grundgesetz; 27