Die Finanzplanung der öffentlichen Hand in staatsrechtlicher Sicht. Eine Analyse der Finanzplanungen von Bund, Kantonen und Gemeinden

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SEBI: 72/1463

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Zusammenfassung

Finanzplanung wird in der Studie als systematische Erfassung und programmatische Festlegung der Einnahmen und Ausgaben für einen mehrere Jahre umfassenden Zeitraum verstanden. Gegenüber früheren Formen der Finanzplanung (verwaltungsinterne und ad-hoc-Planung) zeichnet sich die moderne Finanzplanung durch die Attribute der Veröffentlichung und Periodizität aus. Nach einer Einführung in die spezielle Terminologie werden die aktuellen Begründungen und Aufgaben bzw. Funktionen einer systematischen Planung öffentlicher Finanzen erläutert. Ferner wird die historische Entwicklung und der gegenwärtige Stand der Finanzplanung kurz skizziert. Der folgende Teil befaßt sich mit den Erscheinungsformen der Finanzplanung und untersucht verschiedene Aspekte wie z.B. die Rechtsgrundlagen, die Methoden der Planaufstellung, die Organe der Planaufstellung, Planbeschließung und Plandikussion, den Planungszeitraum, den Programmcharakter und die Plankontrolle. In einem weiteren Teil wird die staatsrechtliche Bedeutung der Finanzplanung analysiert, u.a. die Stellung der Finanzplanung im Gefüge des staatlichen Entscheidungsprozesses, die Rechtsnatur und die formellen Rechtswirkungen des Finanzplans sowie die materiellen und institutionellen Auswirkungen der Finanzplanung.

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Schlagwörter

Finanzplanung, Öffentliche Hand, Staatsrecht, Haushaltswesen, Verwaltungsrecht, Planung, Finanzen, Recht

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Zürich: Schulthess (1972), 219 S., Abb.; Lit.; Zus.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1972)

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Finanzplanung, Öffentliche Hand, Staatsrecht, Haushaltswesen, Verwaltungsrecht, Planung, Finanzen, Recht

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