Verkehrsberuhigung könnte mit Tempo 30 beginnen.
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Datum
1987
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ZZ
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SEBI: Zs 345-4
IRB: Z 76
BBR: Z 212
IRB: Z 76
BBR: Z 212
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Zusammenfassung
Der Grundtenor der Bürgeranliegen lautet nach den Ergebnissen verschiedener Befragungen: Die Bewohner wollen möglichst viel Verkehrsberuhigung - erst Tempo 30, dann Umgestaltungen - das anliegende Gewerbe möchte wenig Verkehrsberuhigung bisheriger Art, es sei denn, sie belebt das Geschäft. Um die nötige breite Akzeptanz für flächenhafte Verkehrsberuhigung bei beiden Gruppen zu finden, bieten sich Stufenkonzepte an, wie sie z.B. in Buxtehude und Hamburg begonnen wurden, die von Tempo 30 mit einfachen flankierenden Maßnahmen ausgehen und intensivere Umgestaltungen bei Bedarf folgen lassen. Hierbei sollten Fehler vermieden werden, die auftreten, wenn Verkehrsberuhigung nur einzelnen Interessengruppen dient oder sektorale Instrumente nur einseitig anwendet. Die Kosten für flächenhafte Verkehrsberuhigung liegen bei Tempo-30-Zonen bei 0,50 bis 10,- DM pro qm Straßenfläche je nach Umfang der flankierenden Maßnahmen, bei flächenhaft wirksamen Umgestaltungen in Cityrandbereichen bei 20,- bis 30,- DM pro qm und nur bei Totalumbauten bei 120,- bis 300,- DM pro qm, die jedoch nur an wenigen Stellen des Straßennetzes für eine komplette Erneuerung besonderer Räume erforderlich werden. (-y-)
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Der Städtetag, Stuttgart (1987), Nr.1, S.2-7, Abb.;Tab.;Lit.