Besonderheiten im ausserrhodischen Gesundheitswesen; Particularites appenzelloises - systeme de sante.
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1989
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ZZ
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IRB: Z 1593
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Zusammenfassung
Das Gesundheitswesen ist in der Schweiz bekanntlich Sache der Kantone.Von den sich daraus ergebenden Freiräumen macht der Kanton Appenzell A.Rh. in nicht ganz unbescheidenen Ausmaß Gebrauch.Das kantonale Gesundheitsgesetz räumt beispielsweise den Heilpraktikern - besser bekannt unter der Bezeichnung "Naturärzte"-, Freiheiten ein, die in diesem Umfang in keinem anderen Schweizer Kanton zu finden sind.(-z-)
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Das Schweizer Spital, Aarau 53(1989), Nr.7, S.11, 14-15