Rechtsschutz im Städtebauförderungsgesetz. Klagemöglichkeiten - Ermessen - Partizipation.

Gestefeld, Rolf
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1978

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SEBI: 79/5129

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Zusammenfassung

Aufgabe des Planungsrechts ist es, ein brauchbares Instrumentarium für eine sozial gerechte Regelung der im Städtebau auftretenden Interessenkonflikte bereitzustellen. Mit der im Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) neu eingeführten Sozialplanung ist Stadtplanung auch als Gestaltung sozialer Beziehungen zu begreifen. Diese Entwicklung zur aktiven Raumgestaltung verändert das Problem des Rechtsschutzes gegenüber hoheitlicher Planung. Unter diesem Aspekt hat es sich die Studie zur Aufgabe gestellt, nicht nur die im Rahmen des StBauFG gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten darzustellen und für einzelne Rechtsschutzprobleme konkrete Lösungen zu erarbeiten, sondern auch Lösungsansätze für andere planungsspezifische Rechtsschutzprobleme zu entwickeln. Dabei versteht sie unter Rechtsschutz nicht nur Klagemöglichkeiten, sondern bereits seine Verankerung im Planungsverfahren selbst. Daneben versucht die Studie auf der Basis neuer rechtstheoretischer und verfassungsrechtlicher Grundsätze zum Ermessen eine Ermessenfehlerlehre zu entwickeln, die eine bessere gerichtliche Kontrolle des Planungsermessens ermöglicht.hw/difu

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Hamburg: Gerold & Appel (1978), 214 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1976)

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Serie/Report Nr.

Hamburger Abhandlungen aus dem Seminar für Öffentliches Recht; 64

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