Das Raumordnungsverfahren als moderne Form des Verwaltungshandelns.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
SEBI: Zs 987-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der anerkannt hohe Stellenwert des Raumordnungsverfahrens in Bayern liegt insbesondere darin begründet, dass es als Verwaltungsverfahren im Vorfeld der an starre Verfahrensregeln gebundenen fachlichen Genehmigungsverfahren Raum zu Diskussion und Variation eines Projekts eröffnet. Die Akzeptanz des Raumordnungsverfahrens geht soweit, dass ein Vorhaben, ob öffentlich oder privat, mit dem Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung steht und fällt, obwohl diese nur gutachtlichen Charakter hat. Das Raumordnungsverfahren bleibt bei aller Flexibilität ein amtliches Verfahren mit entsprechenden Verfahrensvorschriften, für dessen Einleitung und Durchführung bestimmte fachliche und gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Gegenstand eines Raumordnungsverfahrens können nur Vorhaben mit überörtlicher Raumbedeutsamkeit sein. Es kann nicht als Ombudsmann für jedes umstrittene Projekt herangezogen werden.
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Raumordnung, Raumordnungsverfahren, Verwaltungsverfahren, Landesplanung, Fachplanung, Verwaltungshandeln, Raumbedeutsamkeit
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Bayerische Verwaltungsblätter, München 113(1982)Nr.23, S.716-718, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Raumordnung, Raumordnungsverfahren, Verwaltungsverfahren, Landesplanung, Fachplanung, Verwaltungshandeln, Raumbedeutsamkeit