Schutzauftrag der Lehrerinnen und Lehrer nach § 4 KKG und Schulsozialarbeit.

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz
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Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz

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Berlin

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1865-9330

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RE

Abstract

Die Kooperation von Schule und Jugendamt ist allerorten Thema. Spätestens seit dem Bundeskinderschutzgesetz sind auch Fragen des Kinderschutzes auf der Agenda weiter nach oben gerückt. Die Vorschrift zur Beratung und Übermittlung von Informationen bei Kindeswohlgefährdung des § 4 KKG fordert Lehrer/innen auf, auf die Schülerin/den Schüler sowie möglicherweise ihre/ seine Eltern zuzugehen, wenn ihnen "gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt" werden. Eine anspruchsvolle Aufgabe, die das Gesetz den Lehrer/inne/n hier auferlegt hat. Auf der Suche nach Wegen, wie Lehrer/innen Unterstützung erfahren können, rücken die Schulsozialarbeiter/innen ins Blickfeld. Wann können sie in den Schutzauftrag der Lehrer/innen einbezogen werden? Wie könnte ihre Rolle angemessen ausgestattet werden? Der Beitrag erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt erste Antworten.

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Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug)

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Nr. 1

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S. 12-17

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