Bauen und Naturschutz in Hessen nach dem 1. Mai 1993.

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DE

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0720-0277

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IRB: Z 801SW

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Mit dem am 1.Mai 1993 in Kraft getretenen Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz wurde auch das Verhältnis zwischen Baurecht und Naturschutzrecht neu geregelt. Hierzu wurden neue Paragraphen 8a bis 8c in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als unmittelbar geltende Vorschriften eingefügt. Ziel sollte nach dem Willen des Bundes sein, daß künftig die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nur noch einmalig, und zwar in der Regel auf der Ebene der Bauleitplanung bzw. bei Satzungen nach Paragraph 4 Abs. 2a und Paragraph 7 des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch, angewandt wird. Vorlaufend zu amtlichen Einführungserlassen wird die Grundstruktur der neuen Rechtslage und ihre hessischen Besonderheiten erläutert. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Dt.Architektenbl.(Ausg.Südwest)

Ausgabe

Nr.8

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Seiten

S.SW244-SW246

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