Die verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte der atomrechtlichen Genehmigung.

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SEBI: 83/3461

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Der Ausbau der Kernenergie trifft in der Bevölkerung auf eine breite Bewegung der Ablehnung.Man ist nicht bereit, die Gefahr von Unfällen, die Freisetzung von Strahlung im Normalbetrieb und die Gefahren von Zwischen- und Endlagerung hinzunehmen.Da der Staat dennoch am Ausbau der Kernenergie festhalten will, findet eine breite öffentliche Auseinandersetzung statt.Daneben bringen andere Aktivitäten den Bau von Kernkraftwerken fast völlig zum Erliegen.Betroffene Bürger wehren sich auf dem Verwaltungsrechtsweg gegen die Entscheidungen der Genehmigungsbehörden.Die in Gang gesetzten Gerichtsverfahren blockieren die Errichtung oft auf Jahre hinaus.Heute kann kein Kernkraftwerk ohne langwierige Gerichtsverfahren gebaut oder in Betrieb genommen werden.Der Umfang und die Dauer der Gerichtsverfahren finden ihre Ursachen in der Ausgestaltung des behörlichen Genehmigungsverfahrens und in dem Ausmaß, in dem die Gerichte eine Genehmigung überprüfen, der Kontrolldichte. ks/difu

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Verwaltungsgericht, Kontrolldichte, Atomrecht, Genehmigung, Kernenergie, Kernkraftwerk, Immissionsschutzrecht, Rechtsprechung, Rechtsschutz, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Energieversorgung, Umweltschutz

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Göttingen:(1981), XX, 142 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1982)

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Verwaltungsgericht, Kontrolldichte, Atomrecht, Genehmigung, Kernenergie, Kernkraftwerk, Immissionsschutzrecht, Rechtsprechung, Rechtsschutz, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Energieversorgung, Umweltschutz

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