Die Beratung von Berufsgeheimnisträgern in der Schule nach §4 KKG. Eine Aufgabe für schulische Kinderschutzfachkräfte und insoweit erfahrene Fachkräfte der Jugendhilfe.
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Springer VS
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DE
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Wiesbaden
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0931-279X
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Abstract
Kinderschutz ist eine gemeinsame Aufgabe aller Berufsgruppen, die im Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen. LehrerInnen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft der Jugendhilfe, den sie jedoch nur selten nutzen. In Hamburg werden daher seit mehreren Jahren durch die Kinderschutzzentren Hamburg und Harburg schulische Kinderschutzfachkräfte mit einer Brückenfunktion zwischen Familie, Schule und Jugendhilfe weitergebildet.
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Sozial Extra
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Nr. 5
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S. 38-41