Gewässerverunreinigung, Grenzwertfestsetzung und Strafbarkeit.

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SEBI: 84/1432

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Mit dem 18. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28.3.1980 ist der Straftatbestand "Gewässerverunreinigung" in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Seine Auslegung durch Rechtsprechung und Schrifttum hat die gebotene Abstimmung in der verwaltungsrechtlichen Rechtsordnung bislang weitgehend vermissen lassen, soweit jene sich mit dem Wasserhaushalt und seiner öffentlich-rechtlich geregelten und zugelassenen "Bewirtschaftung" beschäftigt. Die Abhandlung soll dieses "Abstimmungsdefizit" für einige zentrale Fragenkomplexe beseitigen. Dabei stehen die Ermittlungen des von § 324 StGB geschützten Rechtsguts, des Inhalts der strafrechtlichen Verbotsnorm vor dem Hintergrund des verwaltungsrechtlichen Bewirtschaftungsauftrages sowie die Möglichkeiten und die Wirkung der in der Praxis üblichen Grenzwertfestsetzungen in den Erlaubnisbescheiden im Vordergrand. st/difu

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Schlagwörter

Gewässerverunreinigung, Grenzwert, Straftatbestand, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Umweltschutz, Recht, Wasser

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Köln: Heymann (1984), X, 79 S., Lit.

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Gewässerverunreinigung, Grenzwert, Straftatbestand, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Umweltschutz, Recht, Wasser

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Recht - Technik - Wirtschaft; 34