Datenschutzrecht Niedersachsen.

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1979

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SEBI: 79/899

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Zusammenfassung

Das ,,Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung'' für die Bundesrepublik (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) steht wegen der unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenz neben dem niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG), beide sind seit dem 1. 1. 79 vollständig in Kraft.Alle öffentlichen Stellen Niedersachsens haben das NDSG zu beachten, für alle natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts verweist das NDSG auf die Bestimmungen des BDSG.Im wesentlichen Unterschied zum BDSG gewährt das NDSG bei unzulässiger Datenverarbeitung einen Schadenersatzanspruch.Neben einer erläuternden Einführung zum BDSG und NDSG enthält der Band die genannten Gesetzestexte, die niedersächsische Datenschutzgebührenordnung, Datenschutzveröffentlichungsordnung und -registerordnung, sowie die Verwaltungsvorschriften zum NDSG und BDSG und ein Muster einer Verpflichtungserklärung auf die Wahrung des Datengeheimnisses. lt/difu

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Hannover: Schlütersche (1979), 115 S., Reg.

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