Grundsätze für gemeinnützige Wohnungsunternehmen.
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IRB: Z 1029
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Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit der laufenden Wohnrechtsdiskussion, in deren Verlauf auch grundsätzliche Festlegungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz zur Disposition stehen, erscheint es wesentlich, unverzichtbare bestehende bzw. aus Veränderungen des Umfeldes neu entstandene Grundsätze für gemeinnützige Wohnungsunternehmen zu formulieren. In Fortentwicklung der bislang bereits im WGG konkretisierten Unternehmensstruktur gemeinnütziger Wohnungsunternehmen werden folgende Zielsetzungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen ausformuliert. Diese betreffen die Kapitalbindung, die Entgeltsysteme mit Sozialausgleich, das Wohnungsgeschäft, den Sicherungsverbund, die Geschäftführungsgrundsätze (Offenkundigkeitsgrundsatz, Reinheitsgrundsatz, Verflechtungsverbot, Dienstleistungsprinzip, Leitprinzip des täglichen Geschäftes, Verstärkung der Selbstreinigungskraft bei den GWUs und den Wettbewerbsgrundsatz). Der wichtigste Grundsatz für die Neuorientierung müsste sein, dass private Interessen gemeinnütziges Wirken nicht Überdecken und diesem keinen Schaden zufügen können. (hg)
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Schlagwörter
Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Unternehmensziel, Kapital, Öffentlichkeit, Dienstleistung, Sicherung, Bindung, Geschäftsführung, Politik, Wohnungsbau, Wohnungsrecht
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In: Bau- u.Bodenkorresp.(bbk), (1990), Nr.2, S.17-19
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Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Unternehmensziel, Kapital, Öffentlichkeit, Dienstleistung, Sicherung, Bindung, Geschäftsführung, Politik, Wohnungsbau, Wohnungsrecht