Wie werden kommunale Nichtwohngebäude dem Baustandard der Zukunft gerecht?

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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DE

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Stuttgart

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ZLB: Kws 700 ZB 6762
BBR: Z 333

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Abstract

Kommunale Gebäude haben eine besondere Vorbildfunktion, was deren Energieeffizienz angeht. Entprechend der Gebäuderichtlinie der Europäischen Union (EU) müssen alle neuen Gebäude ab Dezember 2020 einem (noch zu definierenden) Niedrigstenergiestandard entsprechen, für öffentliche Gebäude soll dies bereits ab Dezemberr 2018 gelten. Auch die davon abgeleiteten Bundes- und Landesgesetze verlangen sukzessive den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energiequellen. Wie man dieses Ziel bereits heute mit der geschickten Kombination von ausgereifter Technik übertreffen kann, ohne dabei die Wirtschaftlichkeit aus den Augen zu verlieren, wird in dem Beitrag dargestellt.

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Die Gemeinde

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Nr. 21

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S. 1271-1272

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