Alte Ziele neu entdeckt. Das Baurecht in Deutschland. Tl. 1. Wird fortgesetzt.

Reschke, Otto
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1986

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SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
IRB: Z 903

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Zusammenfassung

Die erste Folge beschreibt die historische Entwicklung des Baurechts in Deutschland. Ausgehend vom Preußischen Fluchtliniengesetz aus dem Jahre 1872 über die Hessische Bauordnung von 1881, die Bayerische Bauordnung von 1901 und die Württembergische Bauordnung von 1910 beschreibt der Verfasser die Bemühungen in der Weimarer Zeit um ein einheitliches Baurecht. Erst mit Gründung der Bundesrepublik gelang es, die zersplitterten Baugesetzregelungen der Länder zu vereinheitlichen und im Bundesbaugesetz vom 29.6.1960 zu konkretisieren. Dabei sind die zentralen Themen wie Baulandbereitstellung, Vereinfachung des Baurechts, Staerkung der Planungshoheit der Gemeinden heute wie damals gleichermaßen aktuelle Ziele, die, ergänzt um Stadterhaltung und ökologischen Städtebau nach wie vor Gegenstand gesetzgeberischer Initiativen sind. (ben)

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Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg 38(1986), Nr.4, S.16-17

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