Thesen zur Problematik des Baugebots. Baulückenschließung durch Wohngebäude.
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IRB: Z 903
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
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Zusammenfassung
Die wirksame Anwendung des Baugebots nach § 39b BBauG verlangt neben der Klärung verfahrensrechtlicher Fragen die Einbindung in die Stadtentwicklung, Bodenpolitik und Wohnungsbaufinanzierung. Hierzu sind insbesondere der unbestimmte Rechtsbegriff "wirtschaftliche Zumutbarkeit" zu konkretisieren und die Frage der Grundstücksbewertung zu diskutieren. Als Lösungsansaetze bieten sich die objektive Wirtschaftlichkeit an, die über öffentliche Förderung herstellbar ist und der Ertragswert des bebauten Grundstücks. IRPUD
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Recht, Bundesbaugesetz, Paragraph 39, Baugebot, Baulücke, Zumutbarkeit, Wirtschaftlichkeit
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Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg 34(1982)Nr.9, S.652, 654, Lit.
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Recht, Bundesbaugesetz, Paragraph 39, Baugebot, Baulücke, Zumutbarkeit, Wirtschaftlichkeit